1. Energiespar-Förderprogramm der Gemeinde Planegg

Die Gemeinde Planegg bietet Hauseigentümern seit vielen Jahren ein finanzielles Förderprogramm für Energiesparmaßnahmen. Das Förderprogramm für 2026 ist jetzt ab dem 01.03.2026 online. Sie können Ihren Antrag per E-Mail über energiefoerderprogramm@Planegg.de oder persönlich im Rathaus stellen. 

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Kontakt:

Florentine Karle

Tel: 089/89926-208

energiefoerderprogramm@Planegg.de

Weitere Förderprogramme der Gemeinde:

Förderung Schallschutzfenster

Förderung nachhaltiger Mobilität

2. Heizungsmodernisierung: Neue Regeln zur Förderung 

Antragstellung ab 21. Juli möglich. Energieberatung der Verbraucherzentrale rät auch mit dem kommenden Gebäudemodernisierungsgesetz zum Wechsel auf erneuerbare Energien. Die neuen Förderungen bleiben attraktiv. 

BildVerbraucher Zentrale

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wurde verabschiedet und tritt in Kürze in Kraft. Derweil hat die Bundesregierung im Eiltempo neue Regeln zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen verkündet. Auch, wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen. 

„In der vergangenen Woche hat die Bundesregierungen Änderungen bei der Förderung verkündet und die Beantragung von Fördermitteln bei der Förderbank KfW bis zum 20.07 unvermittelt gestoppt“, sagt Stefan Materne, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben aber auch nach dem 21.07. attraktiv. Allerdings verringern sich die neuen Förderzuschüsse und werden alle sechs Monate etwas geringer. Schnelles Handeln sichert höhere Zuschüsse.“

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss austauscht, kann wie bisher einen Zuschuss als Grundförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Kosten erhalten. Eingeführt wird 2027 ein 15 Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang.

Der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ fällt ab dem 21. Juli etwas geringer aus als vorher und beträgt dann nur noch 16 Prozent, vorher waren es 20 Prozent. Alle sechs Monate wird dieser Bonus jeweils um 4 Prozentpunkte niedriger ausfallen.

Eine Verbesserung gibt es bei der Förderung von Haushalten mit vergleichsweise geringem Einkommen. Diese bekommen einen gestaffelten Einkommensbonus: 10 Prozent bei einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und sogar 40 Prozent bis 30.000 Euro. Letztere Gruppe kann so einen Zuschuss bis 80 Prozent der Kosten erhalten. Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern kann das anzurechnende Einkommen um 10.000 Euro reduziert und dadurch der Einkommensbonus erhöht werden.

Gestrichen wurde der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. 

Was wird gefördert? 

Förderung gibt es nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen. Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Erneuerbaren Energie-Anlagen ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert. 

Hohe Förderung jetzt nutzen 

Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings eine zunehmende Verringerung der Förderzuschüsse. So sinken die maximalen förderfähigen Kosten für die Förderung in der ersten Wohneinheit von bislang 30.000 Euro auf dann 28.000 Euro und sollen dann alle sechs Monate jeweils um weitere 750 Euro fallen. 

„Haushalte mit alter Öl- oder Gasheizung sollten die derzeitigen Fördermöglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit zunehmender Dauer wird die Förderung geringer, ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien ist damit sehr lukrativ“, so Materne. 

Fossile Energieträger werden durch die CO₂-Bepreisung und steigenden Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe langfristig deutlich teurer. Die Netzkosten werden zudem auf immer weniger Anschlussnehmer verteilt, da Gasnetze vermehrt stillgelegt werden. Geopolitische Krisen führen außerdem zu unvorhersehbaren Preissprüngen. Die politischen Diskussionen um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändern nichts an dieser grundlegenden Einschätzung.

Gute Bedingungen auf dem Handwerkermarkt – Wärmepumpenangebotsvergleich nutzen 

Neben der Förderung spricht ein weiterer Faktor für eine zeitnahe Entscheidung: Der Markt für Heizungsinstallationen hat sich entspannt. Wartezeiten und Lieferengpässe haben sich vielerorts reduziert. 

Wer frühzeitig plant, kann Angebote in Ruhe vergleichen, die passende Technik auswählen und den Austausch ohne Zeitdruck mit geringeren Kosten umsetzen. Wer eine Wärmepumpe einbauen lassen will, kann sich im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentale kostenlos bis zu drei Wärmpumpenangebote analysieren und vergleichen lassen. Wer mit dem Heizungstausch wartet, läuft Gefahr, das die steigende Nachfrage wieder zu Marktengpässen führt, während Förderungen reduziert werden. 

Nicht abwarten, sondern vorbereiten Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt Hauseigentümer:innen daher: 

  • Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Gebäusesanierung jetzt prüfen,
  • die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune berücksichtigen,
  • Angebote von Fachbetrieben vor dem Heizungsableben einholen,
  • auf erneuerbare Heiztechniken setzen und
  • notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Debatten verschieben.

 

„Die größte Gefahr besteht derzeit darin, gar nichts zu tun“, sagt Materne. „Wer heute investiert, profitiert „noch“ von attraktiver Förderung, guten Marktbedingungen und einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Abwarten schafft dagegen meist keine zusätzlichen Vorteile, sondern verlängert die Unsicherheit.“ 

Fragen zum Thema Heizungstausch beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 

Urheberrecht: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Team Energieberatung Rudi-Dutschke-Straße 17, 10969 Berlin 

3. Bundes-Fördermöglichkeiten für Neubau, Gebäudesanierung, Energieeffizienz und Klimaschutz:

Obwohl das Förderbudget der Gemeinde Planegg für das Jahr 2025 bereits vollständig ausgeschöpft ist, stehen Ihnen weiterhin zahlreiche Förderprogramme auf Bundesebene zur Verfügung – zum Beispiel für energetische Sanierungen, den Austausch von Heizsystemen oder die Installation von Photovoltaikanlagen.

Damit Sie sich im Förder-Dschungel besser zurechtfinden, haben wir für Sie im Folgenden eine strukturierte Übersicht mit hilfreichen Informationen und Links zusammengestellt. So finden Sie schnell und gezielt das passende Angebot.

1. Allgemein:

Grundsätzlich sind die Bundesförderungen aufgeteilt zwischen der KfW und der BAFA. 

BAFA: BAFA - Für Privatpersonen

KFW: Förderung für Privatpersonen im Überblick | KfW

2. Energetische Sanierung:

Stand 03.06.2025 / Es gelten die Richtlinien der Fördergeber. Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Stand 03.06.2025 / Es gelten die Richtlinien der Fördergeber. Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

3. Erneuerbare Energien, Batteriespeicher: 

Stand 03.06.2025 / Es gelten die Richtlinien der Fördergeber. Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

4. Beratungsangebote:

Stand 03.06.2025 / Es gelten die Richtlinien der Fördergeber. Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

5. Energie-effizienz-experten:

Häufig ist zur Antragstellung von Zuschüssen ein (von der KfW sowie der BAFA) zugelassener Energieberater erforderlich.  

Eine entsprechende Datenbank in der Sie eine Energieeffizienz-Expertenliste für Wohngebäude, und lokale Ansprechpartner finden können: 

  • Energie-Effizienz-Experten (EEE)
  • Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist ein bundesweites Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen, Sanieren und Optimieren von Anlagen & Prozessen in Industrie und Gewerbe. Derzeit sind mehr als 20.000 Expertinnen und Experten registriert und mehr als 18.000 über die Suchfunktion verfügbar. Sie kommen aus dem gesamten Bundesgebiet und sind in Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen sowie Handwerk tätig. Mit ihrem Fachwissen decken sie ein breites Spektrum von Gebäuden und Branchen ab – von Privathäusern über kommunale und gewerbliche Gebäude bis hin zu Baudenkmälern sowie von klein- und mittelständischen bis hin zu Großunternehmen. Entsprechend ihrer nachgewiesenen Qualifikation können die Expertinnen und Experten die jeweiligen Förderprogramme des Bundes und Förderanträge begleiten.