Informationen zur Stichwahl am 22.03.2026
Sollten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 08.03.2026 bereits auf dem Antrag auch das Kreuz für die Beantragung der Briefwahlunterlagen bei einer Stichwahl gesetzt haben, werden Ihnen die Wahlunteralgen automatisch zugeschickt.
Andernfalls wurden für die Stichwahl neue Wahlbenachrichtigungen für die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl versendet.
Voraussichtlich ab Freitag, den 13.03.2026 können die Briefwahlunterlagen im Rathaus persönlich abgeholt werden. Dies ist auch unter Bevollmächtigung für bis zu drei Personen möglich.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen bis zum 18.03.2026, 23.59 Uhr unter folgendem Link zu beantragen.
https://serviceportal.komuna.net/9184138/wahlschein/start
Ab dem 18.03.2026 ist die Abholung/Aushändigung auf Grund der kurzen Frist ausschließlich persönlich möglich (auch hier gilt die Bevollmächtigung für bis zu drei Personen).
Sonderöffnungszeiten ausschließlich für die Beantragung/Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind Freitag vor der Wahl, 20.03.2026, 08.00 bis 15.00 Uhr.
Für den Fall, dass Sie bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie bis Samstag, 21.03.2026, 12.00 Uhr neue Briefwahlunterlagen beantragen.
Im Falle einer plötzlichen (!) Erkrankung können Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 22.03.2026, 15.00 Uhr beantragt werden (plötzliche Erkrankung muss glaubhaft gemacht werden).
Für die Urnenwahl kommen Sie bitte mit Ihrem Ausweis und der Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl in das Wahlbüro Ihres Wahlbezirkes.
Information zum Stimmzettel zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
Auf dem Stimmzettel zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters wurde versehentlich nur „Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters“ aufgedruckt.
Über diesem Text ist jedoch aufgedruckt: „Auf dem Stimmzettel darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber angekreuzt werden!“
Wir entschuldigen uns für die fehlende weibliche Bezeichnung „zur Wahl der ersten Bürgermeisterin“ in der Überschrift. Selbstverständlich sind Kandidatinnen und Kandidaten gleichermaßen gemeint.
Gemeinde Planegg
Wahlamt
Bekanntmachung der Sitzung Wahlausschuss am Wahlabend und Wahlbekanntmachung
Abholung von Briefwahlunterlagen - Sonderöffnungszeiten
Für die Abholung von Briefwahlunterlagen ist an den nächsten drei Freitagen das Rathaus geöffnet.
Am 20.02.2026 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Am 27.02.2026 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Am 06.03.2026 von 08:00 bis 15:00 Uhr
Sie können das Rathaus nur durch die elektronische Tür betreten.
Bitte beachten Sie, dass die Sonderöffnungszeiten ausschließlich für die Abholung der Briefwahlunterlagen gelten.
Bekanntmachung zur Einsicht ins Wählerverzeichnis für die
Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2026:
Bekanntmachung zugelassener Wahlvorschläge für die
Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2026:
Informationen zur Wahl:
Wahlberechtigte erhalten die Wahlbenachrichtigung bis spätestens 15.02.2026
Briefwahlunterlagen dürfen rechtlich erst ab dem 16.02.2026 verschickt bzw. ausgehändigt werden.
Briefwahlunterlagen können bereits jetzt persönlich beantragt werden. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- schriftlich
- per E-Mail
- oder online vom 29.01.2026, 12.00 Uhr bis – 01.03.2026, 23.59 Uhr
über folgenden Link:
https://serviceportal.komuna.net/9184138/wahlschein/start
- nicht jedoch telefonisch
- ab 16.02.2026 vor Ort im Wahlamt (sofern alle Stimmzettel zur Ausgabe vorhanden sind)
folgende Daten müssen angegeben werden:
- Familienname und Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Versandadresse der Briefwahlunterlagen (bitte geben Sie die genaue Adresse an, wenn die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden sollen!)
Für den Fall, dass es zu einer Stichwahl kommt, können Sie bereits mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 08.03.2026, die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl (ggf. am 22.03.2026) beantragen. Dies wird dringend empfohlen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 06.03.2026, bis 15.00 Uhr beantragt werden. Für den Fall, dass Sie bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie bis Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr neue Briefwahlunterlagen beantragen. Im Falle einer plötzlichen (!) Erkrankung können Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 08.03.2026, 15.00 Uhr beantragt werden (plötzliche Erkrankung muss glaubhaft gemacht werden).
Bitte beachten Sie die Postlaufzeit von ca. 4 Tagen. Ab dem 02.03.2026 sollten Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen.
Am Montag nach der Wahl – am 09.03.2026 – ist das Rathaus geschlossen.


