Standsicherheit von Bäumen – 
Ihre Verantwortung als Eigentümer

Rathaus BaumGemeinde Planegg

Bäume verschönern unser Umfeld, spenden Schatten und sind Lebensraum für viele Tiere. Damit sie jedoch keine Gefahr darstellen, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Bäume zu sorgen. Zu berücksichtigen ist, dass bei dem Privatmann keine besonderen fachlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden können.

Derjenige, der die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, hat im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht.

Der Verkehrssicherungspflichtige hat die Bäume in angemessenen Zeitabständen auf Krankheitsbefall zu überwachen. Um der Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf seinem eigenen Grundstück in Planegg nachzukommen, gelten folgende Regeln:

1.    Regelmäßige Kontrolle der Bäume: Bürger sind verpflichtet, Bäume auf ihrem Grundstück regelmäßig auf Sicherheit zu überprüfen, um potenzielle Gefahren zu erkennen und zu beheben. Diese Pflicht ergibt sich aus § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der Eigentümer und Besitzer zur Verkehrssicherung verpflichtet.

2.    Maßnahmen bei Gefahren: Werden Gefahrenquellen identifiziert, wie zum Beispiel morsche Äste oder instabile Stämme, müssen entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Dies kann die regelmäßige Pflege durch einen qualifizierten Baumgutachter oder Baumpfleger erfordern.

3.    Haftungsfragen: Bei Fahrlässigkeit oder unterlassener Verkehrssicherung können Eigentümer für Schäden haftbar gemacht werden, die durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste entstehen. Dies wird durch einschlägige Gerichtsentscheidungen gestützt, wie z.B. das Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen (Az. VI ZR 337/97).

4.    Qualifizierte Fachkräfte: Für die regelmäßige Überprüfung und Pflege der Bäume sollten Bürger qualifizierte Baumgutachter oder Baumpfleger beauftragen. Diese sind in der Lage, den Zustand der Bäume fachgerecht zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Die regelmäßige Kontrolle

Die Kontrollen sollten systematisch erfolgen und idealerweise dokumentiert werden, um die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht nachweisen zu können. Die Häufigkeit der Kontrollen hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Allgemeine Empfehlung: Mindestens einmal jährlich (am besten außerhalb der belaubten Zeit im Winter, da Schäden dann besser sichtbar sind).
  • Bei besonderen Standorten: Bäume an öffentlichen Wegen, Straßen oder in der Nähe von Gebäuden sollten häufiger kontrolliert werden (halbjährlich oder nach Extremwetterereignissen).
  • Nach Stürmen oder starkem Schneefall: Eine zusätzliche Sichtkontrolle ist erforderlich, um akute Gefahren auszuschließen.

Die Baumkontrolle kann eine einfache Sichtkontrolle durch den Eigentümer oder eine fachmännische Begutachtung durch Experten sein.

a) Einfache Sichtkontrolle durch den Eigentümer:

Stamm und Wurzelbereich:

  • Risse, Löcher, Fäulnis oder Pilzbefall?
  • Auffällige Verfärbungen oder Harzaustritt?
  • Wurzeln freigelegt, beschädigt oder abgestorben?
  • Neigung des Stammes? Wurzelanhebungen?
  • Hohlräume oder tierische Schäden (z. B. durch Nagetiere oder Insekten)?
  • Beschädigungen durch Baumaßnahmen, Tiere oder Fahrzeuge?

Krone und Äste:

  • Krone gesund und gleichmäßig belaubt?
  • Blätter/Kronenzustand: Vertrocknete oder vergilbte Blätter außerhalb der Jahreszeit?
  • Abgestorbene oder abgebrochene Äste?
  • Stark hängende oder ausladende Äste?

Standfestigkeit

  • Leichte Bewegung des Baumes mit der Hand: Wackelt der Stamm ungewöhnlich?
  • Beobachtung nach starkem Wind oder Sturm: Hat sich die Neigung des Baumes verändert?

Umgebung:

  • Befinden sich unter dem Baum Bereiche mit erhöhter Gefahr (z. B. Gehwege, Straßen, Spielplätze)?

b) Fachmännische Kontrolle durch Experten:

Alle 3 bis 5 Jahre sollte ein zertifizierter Baumgutachter oder Baumpfleger den Baum eingehend untersuchen. Diese Kontrolle umfasst:

  • Klopfproben und Zugtests zur Stabilitätsprüfung.
  • Bohrwiderstandsmessungen, falls Verdacht auf innere Schäden besteht.
  • Detaillierte Diagnosen bei Pilzbefall oder Krankheiten

Baumexperten können unter https://www.baumpflegeportal.de/baumpfleger/ oder https://www.muenchen.de/service/branchenbuch/B/2331.html gefunden werden.

c) Dokumentation:

Um im Schadensfall nachweisen zu können, dass der Baum regelmäßig kontrolliert wurde, sollte eine schriftliche Dokumentation erfolgen. Diese sollte beinhalten:

  • Datum und Uhrzeit der Kontrolle
  • Name des Kontrollierenden (Eigentümer oder beauftragter Gutachter)
  • Ort und Identifikation des Baumes (z. B. "Ahorn, ca. 10 m hoch, neben Hauseingang")
  • Beobachtungen:
    • „Keine Auffälligkeiten“ oder
    • „Trockene Äste in der Krone – Fachfirma beauftragt“
  • Maßnahmen:
    • „Baumpflegefirma X wird benachrichtigt“
    • „Totholz wurde entfernt“
    • „Gutachtertermin vereinbart“
  • Unterschrift oder Gutachterbericht beifügen

Tipp: Eine einfache Excel-Tabelle oder eine App für Baumkontrollen können helfen, den Überblick zu behalten.

 

Maßnahmen bei offensichtlichen Gefahren

Wenn bei der regelmäßigen Kontrolle Auffälligkeiten oder Schäden erkannt werden, müssen diese beseitigt werden:

  • Trockene oder bruchgefährdete Äste entfernen.
  • Sturmschäden sofort begutachten.
  • Baumfällungen können genehmigungspflichtig sein (Baumschutzsatzung beachten).

Bei Anzeichen für Probleme oder Zweifel an der Standsicherheit, sollte ein Baumsachverständiger oder eine Fachfirma für Baumpflege hinzugezogen werden.

 

Haftungsfragen

Falls ein Baum umfällt oder Äste herabstürzen und Schäden verursachen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden (§ 823 BGB). Ist nachweisbar, dass regelmäßige Kontrollen durchgeführt wurden, kann dies helfen, die Haftung zu reduzieren oder auszuschließen. Wer seine Bäume regelmäßig kontrolliert, dokumentiert und im Zweifelsfall einen Experten hinzuzieht, ist auf der sicheren Seite!

 

Qualifizierte Fachkräfte

Für die Beauftragung qualifizierter Fachkräfte können Bürger auf Plattformen wie dem Baumgutachter-Portal (z.B. https://www.baumpflegeportal.de/baumpfleger/) geeignete Experten finden.

 

Quellenangaben und weitere Informationen

  

Gemeinde Planegg, Umweltamt                                                                                                            

November 2025