Balkonkraftwerke im Trend: Lohnt sich das?

Was sind Balkonkraftwerke?
Balkonkraftwerke sind Mini-Solaranlagen, die aus Sonne Strom erzeugen – und mit einem Stromkabel einfach an die nächste Steckdose angeschlossen werden können, um dort den Strom einzuspeisen. So können auch Menschen, die in einer Eigentums- oder Mietwohnung leben, Solarstrom nutzen. Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften müssen vor der Installation um Zustimmung gefragt werden. Weil die Anlagen inzwischen gesetzlich als privilegiert gelten, darf die Installation aber nur abgelehnt werden, wenn sie „unzumutbar“ ist.
Wie funktioniert die Technik?
Balkonkraftwerke – auch als „Mini-PV“, „Plug-in-PV“ oder „Stecker-Solargerät“ bezeichnet – bestehen meist aus ein bis drei Solarmodulen und einem sog. Wechselrichter mit maximal 800 Watt Leistung. Je nach Anbieter wird das Befestigungsmaterial bereits mitgeliefert oder muss separat bestellt werden. Nach der Montage an der Balkonbrüstung schließen Sie das Solarmodul an den Wechselrichter an. Dieser wandelt den Gleichstrom, den das Modul aus dem Sonnenlicht produziert, in Wechselstrom um.
Über ein Kabel können Sie die Anlage mit einer Steckdose in der Wohnung oder auf dem Balkon verbin-den. Von nun an nutzen alle Elektrogeräte in Ihrem Haushalt, etwa Waschmaschine, Spülmaschine oder Computer, vorrangig den eingespeisten Solarstrom – und Ihr Stromzähler läuft entsprechend langsamer.
Lohnt sich der Kauf?
Balkonkraftwerke sind für den Stromverbrauch im eigenen Haushalt gedacht. Eine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz wird aufgrund der geringen Menge nicht vergütet. Wie viel Strom erzeugt wird, hängt von der Ausrichtung ab: Ein Balkonkraftwerk lohnt sich vor allem auf sonnigen Balkonen. Je nach Sonneneinstrahlung und Stromverbrauch amortisiert sich ein Balkonkraftwerk nach 5 bis 10 Jahren. Die Module bleiben in der Regel 30 Jahre und länger funktionsfähig.
Sie möchten weitere Informationen, z. B. zu Technik und Montage, zur Netzanmeldung oder zu Sicherheitshinweisen? Dann beachten Sie das ImpulsE Info-Blatt 1 „Balkonkraftwerk“ der Energieagentur. Sie können es gedruckt in den Büros in Ebersberg (Altstadtpassage 4) oder Haar (Münchener Straße 14) erhalten bzw. direkt im Internet ansehen unter: www.energieagentur-ebe-m.de/balkonkraftwerk
Was sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen?
Seit der Änderung des Gesetzes im Rahmen des "Solarpaket I" der Bundesregierung sind Steckersolar-Geräte nun erstmals gesetzlich als eigene Kategorie definiert. Die gesetzlichen Leistungsgrenzen betragen maximal 800 Watt (AC) am Wechselrichter und maximal 2.000 Watt für die angeschlossenen Module.
Ein Steckersolar-Gerät muss jetzt nicht mehr beim lokalen Stromnetzbetreiber angemeldet werden. Es muss aber bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Seit 1. April 2024 ist das vereinfacht möglich, unter www.marktstammdatenregister.de wurde im Anmeldeprozess ein neuer Menüpunkt „Steckerfertige Solaranlage“ eingefügt.
Wer als Mieter:in oder Miteigentümer:in in einer Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) ein Steckersolar-Gerät anbringen möchte, muss eine Zustimmung von Vermieter:in bzw. WEG einholen. Seit Oktober 2024 gilt allerdings ein Gesetz, nach dem Steckersolar-Geräte „privilegiert“ sind. Durch die Privilegierung darf die Installation nur abgelehnt werden, wenn sie für die WEG oder Vermietende „unzumutbar“ wäre.
Ausführliche Informationen zur aktuellen Gesetzeslage und Regelungen finden sich auf der Infoseite Balkonkraftwerke der Verbraucherzentrale.
