Beschreibung

 

🗂️ Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)

Das Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Einträge zu juristischen Personen, Organisationen und in bestimmten Fällen auch Einzelpersonen, die durch Rechtsverstöße im gewerblichen Bereich aufgefallen sind.

Dazu zählen z. B.:

Verwaltungsentscheidungen wie Gewerbeuntersagungen oder Rücknahmen von Erlaubnissen

Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung

Strafgerichtliche Verurteilungen

🔐 Antragstellung

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich und kann nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Der Antrag muss in Ihrer Funktion als gesetzlicher Vertreter gestellt werden – dies dient dem Schutz vor unbefugter Auskunftserteilung.

Alternativ ist auch eine  Online-Beantragung über das Bundesamt für Justiz möglich.

Voraussetzungen

✅ Voraussetzungen für die Beantragung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister (GZR)

  • Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde Planegg gemeldet.
  • Sie sind gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder handeln als Einzelunternehmer/in.
  • Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
    Eine Beantragung durch Dritte oder mit Vollmacht ist nicht möglich.
    Dies dient dem Schutz vor unbefugtem Zugriff auf sensible gewerberechtliche Informationen.

Erforderliche Unterlagen

📄 Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Angabe der Behörde, bei der das GZR vorgelegt werden soll (inkl. Adresse)

Anträge

📝 Antragstellung

Sie können Ihren Antrag persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Planegg stellen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag online direkt über die Website des Bundesamts für Justiz zu stellen.

Zum Online Antrag --> Gewerbezentralregister

Kosten

💶 Kosten

13 € Gebühr pro Antrag

Die Gebühr ist bei Antragstellung vor Ort bar oder per EC-Karte zu entrichten