Nachhaltigkeitsberichterstattung

BildGetty Images

Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt für Unternehmen aller Größenordnungen zunehmend an Bedeutung. Sie umfasst die systematische Erfassung, Bewertung und Kommunikation von ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen unternehmerischen Handelns. Im Zentrum stehen Fragen wie: Welche Emissionen verursacht das Unternehmen? Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behandelt? Welche Rolle spielt das Unternehmen in der Lieferkette?

Ein guter Nachhaltigkeitsbericht ist mehr als eine rechtliche Pflicht: Er schafft Transparenz gegenüber Kundinnen, Investoren, Mitarbeitenden und Behörden – und bietet die Chance, unternehmerische Verantwortung sichtbar zu machen, Risiken zu steuern und Innovationspotenziale zu erschließen. Der Klimaschutz-Hub unterstützt Sie dabei, die Anforderungen zu verstehen, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und Kontakte zu Expertinnen und Dienstleistern zu knüpfen.

 

BildGetty Images

Einführung in die Begrifflichkeiten:

Bei all den Regularien und Abkürzungen kann man schnell den Überblick verlieren. Daher folgt hier eine allgemeine Einordnung der Begrifflichkeiten:

Im Zentrum der aktuellen EU-Regulierung zur unternehmerischen Nachhaltigkeit steht das Konzept von ESG – also Environmental, Social und Governance. Diese drei Begriffe beschreiben die grundlegenden Themenfelder, auf die Unternehmen künftig systematisch eingehen sollen: Umweltwirkungen (z. B. Emissionen, Energie- und Ressourcenverbrauch), soziale Verantwortung (z. B. Arbeitsbedingungen, Menschenrechte) sowie Aspekte einer guten Unternehmensführung (z. B. Transparenz, Korruptionsprävention). ESG ist somit der inhaltliche Bezugsrahmen für alle weiteren regulatorischen Vorgaben.

Bild

Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) hat die EU eine Richtlinie eingeführt, die Unternehmen verpflichtet, standardisiert und überprüfbar über ihre ESG-Leistungen zu berichten. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Ab 2024 müssen zunächst große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden berichten. In den Folgejahren kommen auch andere große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden hinzu, und ab etwa 2027 werden auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in der Pflicht stehen – entweder durch direkte gesetzliche Anforderungen oder über die sogenannte VSME-Regelung (Voluntary Standard for Micro and Small Enterprises).

Bild

KMU, also kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden bzw. weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme, sind oft indirekt betroffen – etwa durch Anforderungen aus Lieferketten, Finanzierungsbedingungen oder Kundenanforderungen. Um KMU dennoch nicht zu überfordern, führt die EU die einen freiwilligen Standard VSME (Voluntary Standard for Micro and Small Enterprises) ein. Dieser soll eine vereinfachte, aber strukturierte Möglichkeit bieten, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten – praxisnah und anschlussfähig an größere Standards.

Bild

Die konkrete Ausgestaltung der Berichterstattung nach CSRD erfolgt über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards legen im Detail fest, was berichtet werden muss (z. B. Emissionskennzahlen, Arbeitsrechte, Risiken), in welcher Form dies geschieht (z. B. qualitative und quantitative Angaben, Zeitreihen, Szenarien) und für welche Unternehmen welche Berichtspflichten gelten. Die ESRS wurden von der EFRAG, einem beratenden Gremium der EU-Kommission, entwickelt und orientieren sich am Prinzip der doppelten Wesentlichkeit.

  • Die doppelte Wesentlichkeit beinhaltet die Analyse sowohl der Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out-Perspektive) als auch der Auswirkungen von Umwelt- und gesellschaftlichen Faktoren auf das Unternehmen (Outside-In-Perspektive). Die Bewertung dieser Themen erfolgt in einer sogenannten Wesentlichkeitsanalyse und wird systematisch anhand der sogenannten IROs vorgenommen. IROs steht für Impacts, Risks and Opportunities – also die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die ein Unternehmen im Zusammenhang mit ESG-Themen zu verantworten oder zu berücksichtigen hat.
  • Dieses Bewertungsprinzip spielt auch eine zentrale Rolle in der geplanten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – der sogenannten EU-Lieferkettenrichtlinie. Während die CSRD „nur“ eine Offenlegungspflicht darstellt, verpflichtet die CSDDD Unternehmen dazu, aktiv Verantwortung in ihren Lieferketten zu übernehmen. Das bedeutet: Unternehmen sollen menschenrechtliche und ökologische Risiken entlang ihrer Wertschöpfungsketten identifizieren, bewerten, Maßnahmen ergreifen und diese transparent dokumentieren – unter anderem auch mit Blick auf die IROs. Die CSDDD ergänzt somit die CSRD in Richtung konkreter unternehmerischer Handlungspflichten.

Zusammenfassend lässt sich sagen: ESG bildet den inhaltlichen Rahmen, CSRD schafft die gesetzliche Berichtspflicht, ESRS legt die Inhalte und Formate dieser Berichte fest, IROs und die doppelte Wesentlichkeit bestimmen, welche Themen wesentlich sind, KMU werden über die VSME-Regelung einbezogen, und mit der CSDDD wird Berichterstattung durch konkrete Handlungsverantwortung in der Lieferkette ergänzt. All dies ist Teil eines umfassenden europäischen Regelwerks, das Transparenz, Verantwortung und Nachhaltigkeit im Unternehmenskontext tief verankern soll.