Beschreibung
Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Das Zeugnis wird ausschließlich durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt und kann sowohl von privaten als auch von öffentlichen Stellen angefordert werden.
Das Führungszeugnis kann für eigene Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.
Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) gilt als Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Führungszeugnisses.
Sie können Ihren Antrag entweder persönlich bei Ihrer Meldebehörde oder auch Online stellen.
Zum Online Antrag --> Führungszeugnis
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres (Beantragung mit Erziehungsberechtigten)
Erforderliche Unterlagen
Einfaches Führungszeugnis
- Personalausweis, Reisepass oder Ersatzdokumente
Erweitertes Führungszeugnis
- Personalausweis, Reisepass oder Ersatzdokumente
- Bestätigung des Arbeitsgebers
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Personalausweis, Reisepass und Ersatzdokumente
- Bestätigung der zuständigen Behörde
Kosten
- Gebühr 13 €
- Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ist der Antrag für das Führungszeugnis gebührenfrei (schriftliche Bestätigung erforderlich!)
Ansprechpartner
Leiterin: Undine Reichensdörfer
Tel.: +49 89 89926-104
E-Mail: reichensdoerfer@planegg.de
Mitarbeiter: Nadia Nefzi
Tel.: +49 89 89926-107
E-Mail: nefzi@planegg.de
Mitarbeiter: Ilse Amberger
Tel.: +49 89 89926-105
E-Mail: amberger@planegg.de
Mitarbeiter: Petra Hilpoltsteiner
Tel.: +49 89 89926-106
E-Mail: hilpoltsteiner@planegg.de
Mitarbeiter: Maximilian Negele
Tel.: +49 89 89926-0
E-Mail: negele@planegg.de