Beschreibung

Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Das Zeugnis wird ausschließlich durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt und kann sowohl von privaten als auch von öffentlichen Stellen angefordert werden. 

Das Führungszeugnis kann für eigene Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) gilt als Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Führungszeugnisses. 

Sie können Ihren Antrag entweder persönlich bei Ihrer Meldebehörde oder auch Online stellen.

Zum Online Antrag  -->  Führungszeugnis

Voraussetzungen

- Vollendung des 14. Lebensjahres (Beantragung mit Erziehungsberechtigten)

Erforderliche Unterlagen

Einfaches Führungszeugnis

- Personalausweis, Reisepass oder Ersatzdokumente

 

Erweitertes Führungszeugnis

- Personalausweis, Reisepass oder Ersatzdokumente

- Bestätigung des Arbeitsgebers 

 

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

- Personalausweis, Reisepass und Ersatzdokumente 

- Bestätigung der zuständigen Behörde 

Kosten

- Gebühr 13 € 

- Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ist der Antrag für das Führungszeugnis gebührenfrei (schriftliche Bestätigung erforderlich!)