Öffentliche Bekanntmachung zur Heilung eines Bekanntmachungsfehlers gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 83 „Südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund“
Der Ausschuss für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr (UBV) hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.11.2018 gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die Satzung über eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 „südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund“ beschlossen.
Die Satzung wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die damalige Bekanntmachung war formell fehlerhaft, da der Erlass der Veränderungssperre nicht durch Niederlegung, sondern durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gemacht wurde.
Dieser Bekanntmachungsfehler wird hiermit gemäß § 214 Abs. 4 BauGB geheilt. Die Gemeinde Planegg macht von der Möglichkeit Gebrauch, Form- und Verfahrensmängel durch eine erneute ordnungsgemäße Bekanntmachung unbeachtlich werden zu lassen; mit der erneuten Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre vom 22.11.2018 rückwirkend zum 05.12.2018 in Kraft.
Die Satzung über eine Veränderungssperre wird daher erneut ortsüblich bekanntgemacht.
Bekanntmachung
Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 „Südliche Münchner Straße und Teilbereich der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund“
Die Gemeinde Planegg hat am 22.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße im Grund“ beschlossen. Am gleichen Tage wurde zur Sicherung der Bauleitplanung der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Veränderungssperre vom 22.11.2018 in der Gemeinde – Rathaus der Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Zimmer 111 und 112 – niedergelegt worden ist und dort von jedermann zu den Öffnungszeiten eingesehen werden kann. Die Veränderungssperre tritt gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 05.12.2018 in Kraft.
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1e DGSVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und hier als Anlage zur Verfügung.