Öffentliche Bekanntmachung zur Heilung eines Bekanntmachungsfehlers gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund“
Der Ausschuss für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr (UBV) hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.11.2018 beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 83 – südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die damalige Bekanntmachung war formell fehlerhaft, da der Aufstellungsbeschluss nicht durch Niederlegung, sondern durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gemacht wurde.
Dieser Bekanntmachungsfehler wird hiermit gemäß § 214 Abs. 4 BauGB geheilt. Die Gemeinde Planegg macht von der Möglichkeit Gebrauch, Form- und Verfahrensmängel durch eine erneute ordnungsgemäße Bekanntmachung unbeachtlich werden zu lassen; der Aufstellungsbeschluss vom 22.11.2018 wird damit rückwirkend zum 05.12.2018 in bekannt gemacht.
Der Aufstellungsbeschluss wird daher erneut ortsüblich bekanntgemacht.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplanes Nr. 83 „Südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund“
Der Ausschuss für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr (UBV) hat am 22.11.2018 beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 83 – südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung ist, ein ausreichender Stellplatzschlüssel für eine verkehrliche Ordnung und Schutz der vorhandenen Bebauung vor ortsplanerisch unerwünschten Veränderungen. Dazu sollen Festsetzungen von Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung und der Wohneinheiten mit einer maßvollen baulichen Verdichtung getroffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 umfasst die südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße, die Straße Im Grund, Margeritenweg, Steinnelkenweg, Enzianweg und Glockenblumenweg.
Der Aufstellungsbeschluss vom 22.11.2018 ist in der Gemeinde – Rathaus der Gemeinde Planegg, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg, Zimmer 111 und 112 – niedergelegt worden und kann dort von jedermann zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.
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Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1e DGSVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und hier als Anlage zur Verfügung.