Öffentliche Bekanntmachung
Heilungsverfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 83
„Südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund“
Der Ausschuss für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr (UBV) hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.10.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 83 gem. § 214 Abs. 4 BauGB im Wege eines Heilungsverfahren zu ergänzen.
Im Rahmen des Heilungsverfahren soll die Festsetzung Nr. C 3.1 bis 3.4 jeweils um zwei Wörter „in Wohngebäude“ ergänzt werden. Wortlaut neu: in der Teilfläche … ist je angefangener … m² Baugrundstück höchstens 1 Wohnung „in Wohngebäude“ zulässig.
Zudem werden in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 83 ergänzende Ausführungen zum Maß der baulichen Nutzung und überbaubaren Grundstückflächen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 83 aufgenommen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der vom Ausschuss für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr in seiner Sitzung am 09.10.2025 beschlossene und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (Heilungsverfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB) bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung können vom
14.10.2025 bis 27.10.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Planegg unter Aktuelle Bekanntmachungen - Bebauungspläne - Bauleitplanung/Ortsentwicklung - Bauen & Planen - Rathaus & Bürgerservice - Gemeinde Planegg und dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen während dieser Zeit auch im Rathaus der Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg während der allgemeinen Geschäftsstunden im 1. Obergeschoss, Zimmer 112 öffentlich aus.
Das Heilungsverfahren erfolgt gem. § 214 Abs. 4 BauGB und im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@planegg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1e DGSVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und hier als Anlage zur Verfügung.