Beschreibung
🖋️ Amtliche Beglaubigungen
Die Gemeinde Planegg kann amtliche Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften vornehmen – jedoch keine öffentlichen Beglaubigungen.
📌 Öffentliche Beglaubigungen (z. B. für Grundstücksangelegenheiten oder Vereinsregistereinträge) dürfen ausschließlich von Notarinnen und Notaren durchgeführt werden – gemäß dem Beurkundungsgesetz (BeurkG).
📄 Personenstandsurkunden
Bitte beachten Sie:
Deutsche Personenstandsurkunden wie:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Sterbeurkunden
dürfen nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden.
Wenden Sie sich hierzu bitte an das zuständige Standesamt, bei dem die ursprüngliche Urkunde ausgestellt wurde. Dort kann eine Zweitschrift beantragt werden.
Voraussetzungen
🖋️ Amtliche Beglaubigungen – Hinweise & Grenzen
✅ Wann ist eine amtliche Beglaubigung möglich?
Eine amtliche Beglaubigung durch die Gemeinde kann nur erfolgen, wenn:
das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde, oder
das Dokument bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorzulegen ist.
🌍 Fremdsprachige Dokumente
Fremdsprachige Unterlagen dürfen nur mit beigefügter deutscher Übersetzung beglaubigt werden.
Die Übersetzung muss ggf. von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt sein.
🚫 Keine amtliche Beglaubigung möglich für:
Private Schriftstücke mit rechtlichem Inhalt (z. B. Erb- oder Familienrecht) → nur durch einen Notar beglaubigungsfähig
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) → ausschließlich beim Standesamt des Ereignisortes neu zu beantragen
Katasterunterlagen (z. B. Auszüge aus dem Katasterkartenwerk) → Beglaubigung erfolgt ausschließlich durch das Vermessungs- und Katasteramt
Führerscheine → Beglaubigung ausschließlich durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Erforderliche Unterlagen
📄 Erforderliche Unterlagen für eine amtliche Beglaubigung
Originaldokument
→ Nur bei Vorlage des Originals ist eine vollständige Beglaubigung möglich.
→ Wird lediglich eine Kopie vorgelegt, kann nur die Übereinstimmung mit der vorgelegten Kopie beglaubigt werden.
Deutsche Übersetzung bei fremdsprachigen Dokumenten
→ Die Übersetzung muss durch einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer oder einen anerkannten Übersetzungsdienst erfolgen.)
Kosten
💶 Gebühr
5 € pro Beglaubigung
Ansprechpartner
Mitarbeiter: Maximilian Negele
Tel.: +49 89 89926-106
E-Mail: negele@planegg.de
Mitarbeiter: Petra Hilpoltsteiner
Tel.: +49 89 89926-107
E-Mail: hilpoltsteiner@planegg.de
Mitarbeiter: Polus, Anderious
Tel.: +49 89 89926-105
E-Mail: polus@planegg.de