Beschreibung

Reissepass/ Personalausweis:

Deutsche Staatsangehörige sind ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat mit Chip ausgestellt. Auf dem Chip sind das Lichtbild, die Fingerabdrücke sowie die Personaldaten digital gespeichert.

Vorläufiger Personalausweis

Benötigen Sie kurzfristig einen Ausweis, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.

Persönliches Erscheinen notwendig

Die Beantragung ist nur persönlich möglich.
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

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Voraussetzungen

Reisepass:
Kann ab 18 Jahren eigenständig beantragt werden.
Unter 18 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Personalausweis:
Kann bereits ab 16 Jahren selbst beantragt werden.
Unter 16 Jahren ist ebenfalls eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.

Persönliche Vorsprache

Die Beantragung eines Ausweisdokuments erfordert immer persönliches Erscheinen.
Für die Abholung kann eine Abholvollmacht genutzt werden.

✍️ Biometrische Erfassung

Fingerabdrücke: ab dem vollendeten 6. Lebensjahr

Unterschrift: ab dem vollendeten 10. Lebensjahr

Erforderliche Unterlagen

Sie können Ihr biometrisches Passbild bequem vor Ort bei uns im Rathaus erstellen lassen.
👉 Gebühr: 6 € 

Externes Passbild mit QR-Code
Alternativ lassen Sie Ihr Foto bei einem zertifizierten Fotodienstleister machen. Dieser übermittelt das Bild digital und gibt Ihnen einen QR-Code, den Sie zum Termin mitbringen.

Wichtig:

Das Foto muss biometrisch und aktuell sein (nicht älter als 3 Monate).

Bringen Sie bitte Ihr bisheriges Ausweisdokument zur Entwertung mit.