Der Bau-Turbo – schneller zu mehr Wohnraum
Mit dem sogenannten Bau-Turbo sollen Genehmigungs- und Planungsverfahren beschleunigt und die Schaffung von zusätzlichen Wohnraum erleichtert werden. Im Baugesetzbuch wurde der neue Paragraf 246e eingeführt: Seit 30. Oktober 2025 können Kommunen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen, wenn dadurch neuer Wohnraum geschaffen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können dadurch Wohnbauvorhaben schneller und flexibler umgesetzt werden.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2026 eine Leitlinie zur Anwendung des sogenannten Bau-Turbos beschlossen. Die Leitlinie dient als Orientierung für den Umgang mit Bauvorhaben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und soll eine einheitliche und transparente Entscheidungsgrundlage schaffen.


