BushaltestelleStefan Schweihofer by Pixabay

Ihr gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich in Planegg und OT Martinsried? Ihr Kind besucht eine Mittelschule im Mittelschulverbund Würmtal oder wird der Grundschule Martinsried zugewiesen? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung.

Voraussetzung ist, dass die Länge des Schulwegs bei Mittelschulen mehr als 3 km, und bei Grundschulen mehr als 2 km beträgt. 

Eine Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung zur Grundschule Martinsried besteht nur dann, wenn das Kind dieser Schule durch das staatliche Schulamt zugewiesen wird.

Zudem übernimmt die Gemeinde Planegg in stets widerruflicher Weise für Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichem Aufenthalt in Planegg und OT Martinsried auch die Kosten einer Fahrkarte zur Mittelschule wenn der Schulweg weniger als drei Kilometer, bzw. bei zugewiesenen Kindern an die Grundschule Martinsried, weniger als zwei Kilometer beträgt. 

Wichtig:

Ab dem Schuljahr 2026/2027 bestellen die Eltern die Fahrkarte selbst über www.mvg.de/kundenportal. Auf dieser Seite können Sie hierzu auch oben rechts die Anleitung in verschiedenen Sprachen auswählen. 

Um rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die Fahrkarte zu erhalten, muss diese bis spätestens 30.08.2026 über das Kundenportal der MVG beantragt werden.

Bitte wenden Sie sich bei berechtigtem Anspruch auf eine Fahrkarte per Mail an kinderbetreuung@planegg.de. Von dort erhalten Sie den entsprechenden Autorisierungscode sowie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestellung.

Rechtliche Grundlagen

 

Für die Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen ist das Landratsamt München Zuständig. Unter folgendem Link erhalten Sie hierzu weitere Informationen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen zur Schülerbeförderung ab der 11. Klasse unter der Rubrik "Formulare und Merkblätter". Anträge zur Erstattung der Fahrkosten zu weiterführenden Schulen sind ausschließlich beim Landratsamt München einzureichen.