Auf dem Stimmzettel zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters wurde versehentlich nur „Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters“ aufgedruckt.

Über diesem Text ist jedoch aufgedruckt: „Auf dem Stimmzettel darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber angekreuzt werden!“

Das Wahlamt entschuldigt sich für die fehlende weibliche Bezeichnung „zur Wahl der ersten Bürgermeisterin“ in der Überschrift. Selbstverständlich sind Kandidatinnen und Kandidaten gleichermaßen gemeint.

Das Wahlamt bedankt sich ausdrücklich für die freundlichen Gespräche mit allen Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten und das von allen sechs Personen entgegengebrachte Verständnis.