Veröffentlicht am: 04.11.2025
Die Anton-Schneller-Straße ist seit 3.11.2025 (zunächst nur im Versuch) als Einbahnstraße beschildert.
Die Einbahnregelung erfolgt von der Josef-von-Hirsch-Straße (Einfahrt) zur Kardinal-Faulhaber-Straße, also von Nord nach Süd-West.
Der Radverkehr ist, durch entsprechende Beschilderung, von der Einbahnregelung ausgenommen.
Die Straße bleibt auch weiterhin ein verkehrsberuhigter Bereich.
Bild von Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay
Bildrechte: Bild von Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay


