Die Anton-Schneller-Straße ist seit 3.11.2025 (zunächst nur im Versuch) als Einbahnstraße beschildert. 

Die Einbahnregelung erfolgt von der Josef-von-Hirsch-Straße (Einfahrt) zur Kardinal-Faulhaber-Straße, also von Nord nach Süd-West.

Der Radverkehr ist, durch entsprechende Beschilderung, von der Einbahnregelung ausgenommen.

Die Straße bleibt auch weiterhin ein verkehrsberuhigter Bereich.

 

 

Einbahnstraße SchildBild von Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay

 

 

 

 

Bildrechte: Bild von Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay