Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01.2026
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in den Sitzungen am 16.06.2026, 18.06.2026, 23.06.2026 und 25.06.2026 die Bodenrichtwerte für den Stichtag zum 01.01.2026 ermittelt.
Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung (§195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025.
Die Bodenrichtwertliste bestehend aus zwei Bestandteilen (der Liste mit den Bodenrichtwerten und Karten, in denen die einzelnen Zonen mit Ziffern gekennzeichnet sind), liegt in der Zeit vom 14.09.2026 bis 14.10.2026 im Rathaus Planegg, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg, 1. Stock, Zimmer Nrn. 111, 112 öffentlich aus.
Die Richtwertzusammenstellung kann während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Frist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (E-Mail: gutachterausschuss@lra-m.bayern.de) eine Auskunft über die Richtwerte zu erhalten ist, § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Auch kann diese Auskunft über www.boris-bayern.de online abgerufen werden. Diese Auskünfte sind gem. Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i.V.m. Nr. 2.1.1 / 1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.


