Veröffentlicht am: 16.03.2026
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten Jahrgangsstufe einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch wird bundesweit schrittweise eingeführt. Zunächst gilt er für Erstklässler und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen ausgeweitet. Eltern der Erstklässler müssen ihren Betreuungsbedarf bis 30. April anmelden.
Weitere Informationen zum Rechtsanspruch können Sie der angefügten Pressemitteilung des Landratsamtes München entnehmen.


