Wahlberechtigte erhalten die Wahlbenachrichtigung bis spätestens 15.02.2026
Briefwahlunterlagen dürfen rechtlich erst ab dem 16.02.2026 verschickt bzw. ausgehändigt werden.
Briefwahlunterlagen können bereits jetzt persönlich beantragt werden. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- schriftlich
- per E-Mail
- oder online vom 29.01.2026, 12.00 Uhr bis – 01.03.2026, 23.59 Uhr
über folgenden Link:
https://serviceportal.komuna.net/9184138/wahlschein/start
- nicht jedoch telefonisch
- ab 16.02.2026 vor Ort im Wahlamt (sofern alle Stimmzettel zur Ausgabe vorhanden sind)
Folgende Daten müssen angegeben werden:
- Familienname und Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Versandadresse der Briefwahlunterlagen (bitte geben Sie die genaue Adresse an, wenn die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden sollen!)
Für den Fall, dass es zu einer Stichwahl kommt, können Sie bereits mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 08.03.2026, die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl (ggf. am 22.03.2026) beantragen. Dies wird dringend empfohlen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 06.03.2026, bis 15.00 Uhr beantragt werden. Für den Fall, dass Sie bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie bis Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr neue Briefwahlunterlagen beantragen. Im Falle einer plötzlichen (!) Erkrankung können Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 08.03.2026, 15.00 Uhr beantragt werden (plötzliche Erkrankung muss glaubhaft gemacht werden).
Bitte beachten Sie die Postlaufzeit von ca. 4 Tagen. Ab dem 02.03.2026 sollten Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen.
Am Montag nach der Wahl – am 09.03.2026 – ist das Rathaus geschlossen.


