BEKANNTMACHUNG

des Aufstellungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54-5 „Data-Center der MPG auf dem Campus Martinsried“ und die Änderung der Bebauungspläne Nr. 54, 54 A und 54 A-1 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Bauausschuss hat am 10.07.2025 in der öffentlichen Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54-5 „Data-Center der MPG auf dem Campus Martinsried“ und die Änderung der Bebauungspläne Nr. 54, 54 A und 54 A-1 beschlossen.

Geltungsbereich

Der rot umrandete Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummer 751, Gemarkung Planegg, im Nahbereich zur Gemarkung der Stadt München an der Straße „Am Klopferspitz“ auf dem Gelände der Max-Planck-Gesellschaft im Ortsteil Martinsried.

 

Bild
                                           Quelle: Geobasisdaten Bayer. Vermessungsverwaltung 2019 (10.07.2025)

Ziel und Zweck des Bebauungsplans

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Data-Centers als übergeordnetes Rechenzentrum der Max-Planck-Gesellschaft und als weiteren Bestandteil des deutschen Forschungsnetzes zu schaffen. Des Weiteren ist die Sicherung und die ökologische Aufwertung des Grünzugs, die städtebauliche Einbindung des Gebäudes in Umgebung und Landschaft, als auch die Vermeidung weiterer Flächenversiegelung sicherzustellen.

Verfahrensart

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Regelverfahren nach den §§ 3 ff. BauGB durchgeführt.

Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt

vom 18.07.2025 bis 08.08.2025

Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Rathaus Planegg; Pasinger Str. 8, 82152 Planegg während der allgemeinen Öffnungszeiten und an den Amtstafeln über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichten.

Hinweis zur Barrierefreiheit:

Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.

Datenschutz:

Auf das anhängende Datenschutzblatt wird hingewiesen.