BEKANNTMACHUNG

der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54-5
„Data-Center der MPG auf dem Campus Martinsried“

Der Bauausschuss Planegg hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Data-Center MPG auf dem Campus Martinsried beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist begrenzt Das Planungsgebiet ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Planegg als Sondergebiet „Integrativer Hochschul- und Forschungsbereich" ausgewiesen. Im Norden, Westen und Süden grenzt ebenfalls ein Sondergebiet „Integrativer Hochschul- und Forschungsbereich" an. Im Osten verläuft die Gemeindegrenze der Gemeinde Planegg. 

Der Geltungsbereich umfasst ein Teilgrundstück der FINr. 751 mit einer Größe von ca. 25.377 m². Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild
                                           Quelle: Geobasisdaten Bayer. Vermessungsverwaltung 2019 (10.07.2025)

Planungsziele auf Grundlage des abgestimmten Planungskonzepts sind:

  1. die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Data-Centers als übergeordnetes Rechenzentrum der MPG und als weiteren Bestandteil des deutschen Forschungsnetzes zu schaffen,
  2. die Sicherung und die ökologische Aufwertung des Grünzugs,
  3. die städtebauliche Einbindung des Gebäudes in Umgebung und Landschaft und 
  4. die Vermeidung weiterer Flächenversiegelung. 

 Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2025 gebilligte und zur frühzeitigen Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sowie die Entwürfe des Vorhaben- und Erschließungsplans und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können vom

12.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Planegg unter https://www.planegg.de/rathaus-and-buergerservice/bauen-planen/bauleitplanung/bebauungsplaene/aktuelle-bekanntmachungen (siehe Anhänge unten) und dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Die Unterlagen liegen während dieser Zeit auch im Rathaus der Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg während der allgemeinen Geschäftsstunden im 1. OG Zimmer 112 öffentlich aus.

 Die Gemeinde Planegg stellt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben werden.

 Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@planegg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

 Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 Hinweis zur Barrierefreiheit:

Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.

 Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1e DGSVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und hier als Anlage zur Verfügung.

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