Aviäre Influenza (klassische Geflügelpest)
Die Aviäre Influenza (ugs. auch „Vogelgrippe“) bezeichnet eine durch Influenza A Viren ausgelöste Infektion beim Wild- und Hausgeflügel. Zu einer Erkrankung kommt es in aller Regel dann, wenn Viren der Subtypen H5 oder H7 beteiligt sind.
Die hochpathogene Form dieser Subtypen kann die äußerst ansteckende und oft tödlich verlaufende „Geflügelpest“ auslösen. Es handelt sich hierbei um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem für Hühnervögel haltende Betriebe mit dramatischer Klinik und enormen wirtschaftlichen Einbußen einhergeht.
Grundsätzlich sind auch Säuger, darunter der Mensch, für eine Infektion empfänglich, wenn das Virus direkt in die tiefen Atemwege gelangt. In der Vergangenheit traten entsprechende Erkrankungen vorwiegend nach engem Kontakt mit Geflügel auf.
Derzeit geht durch die Geflügelpest von toten Vögeln bzw. von totem Geflügel (Vogelkadavern) keine unmittelbare Gefährdung für den Menschen oder für Haustiere aus (von Vögeln abgesehen). Die Ansteckung von Vögeln untereinander erfolgt über Tröpfcheninfektion oder über direkten Kontakt.
Der unmittelbare Kontakt durch Berührung durch Menschen oder z.B. der Kontakt von Haustieren (Hunde) mit toten Tieren sollte aus hygienischen Gründen dennoch möglichst vermieden werden.
Es besteht keinerlei Notwendigkeit Vogelkadaver umgehend zu entsorgen. Weiterführende Schutzmaßnahmen durch die Feuerwehr wie Desinfektion der Fundstelle sind nicht erforderlich.
Von der Geflügelpest bei Wildvögeln abzugrenzen ist ein Fall von Vogelgrippe in einer Geflügelhaltung. Hier liegt die Federführung ausschließlich beim Veterinäramt.


