Bekanntmachung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Planegg „südliche Münchner Straße, Teilbereiche der Fürstenrieder Straße und der Straße Im Grund“

 

Hiermit wird bekannt gemacht, dass am 30.10.2025 durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof folgendes Urteil (Aktenzeichen. 2 N 21.1661) erging: 

Der Bebauungsplan Nr. 83 vom 22.02.2021 wird für unwirksam erklärt.

 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der Übersichtskarte ersichtlich.

 Der Tenor des Urteils liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Planegg (Pasinger Straße 8 in 82152 Planegg, Zimmer Nr. 111 und 112) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme nieder.

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