Erneute  B E K A N N T M A C H U N G

Erlass einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Planegg gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatzsatzung) gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung als Satzung beschlossen.

Sie gilt für das gesamte Gebiet der der Gemeinde Planegg. Ausgenommen sind Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen, in denen abweichende Regelungen getroffen wurden.

Die Satzung in der Fassung der Beschlussfassung vom 05.06.2025 ist am 01.10.2025 in Kraft getreten.

Die Satzung wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die damalige Bekanntmachung war formell fehlerhaft, da der Hinweis auf Niederlegung der Satzung zur Einsichtnahme nicht aufgenommen wurde. Dies wird hiermit nachgeholt.

Die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatzsatzung) gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung, liegt ab dem Tag nach dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Planegg (Pasinger Straße 8 in 82152 Planegg, Zimmer Nr. 111 und 112) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jedermann kann die Satzung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis zur Barrierefreiheit:

Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.