B E K A N N T M A C H U N G

Erlass einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Planegg gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatzsatzung) gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung als Satzung beschlossen.

Sie gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Planegg. Ausgenommen sind Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen, in denen abweichende Regelungen getroffen wurden.

 Die Satzung in der Fassung der Beschlussfassung vom 05.06.2025 tritt am 01.10.2025 in Kraft.

 Die Stellplatzsatzung liegt in der Zeit vom

 25.06.2025 bis 16.07.2025

 an allen Gemeindetafeln (am Rathaus, Bahnhofstraße, Ruffiniallee – Kreuzwinkel, Kirchplatz – Martinsried, Röntgenstraße – Martinsried) zur Einsicht öffentlich aus.