Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.
Briefwahlunterlagen können bereits jetzt beantragt werden.
Versendet oder ausgegeben, werden sie aber erst, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen:
Internetwahlschein per Onlineantrag über das Bayernportal
Bitte auf den Punkt "Wahl-/Abstimmungs-/Eintragungsschein mit Briefwahlunterlagen" klicken, dann werden Sie zum Antrag weitergeleitet.
Der Internetwahlschein ist bis zum 29.09.2023 um 12:00 Uhr aktiv.
Wer nach dem 29.09.2023 noch Briefwahlunterlagen benötigt, kann bis zum 06.10.2023, 15 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragen.
Alternativ kann auch ein schriftlicher Antrag per E-Mail an wahl@planegg.de gestellt werden.
Oder ein schriftlicher Antrag per Post (unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung).
Sie können auch persönlich im Bürgerbüro (Pasinger Str. 8; 82152 Planegg) vorstellig werden und die Unterlagen dort abholen.
Bitte bei der Beantragung daran denken, uns mitzuteilen, an welche Adresse die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen!
Wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern bzw. im Landkreis München am Stichtag (27. August 2023) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Landtags- und Bezirkswahl in das Wählerverzeichnis dementsprechend eingetragen. Damit kann man sein Stimmrecht ausüben.
Die Gemeinden des Landkreises legen für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten an und benachrichtigen, spätestens bis zum 17. September, über die Eintragung. In der Wahlbenachrichtigung stehen neben Informationen, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann, auch Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
In der Woche vom 18. bis zum 22. September 2023 können die Wählerverzeichnisse bei den Gemeinden eingesehen werden; wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.