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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Online-Verfahren
Details Online-Verfahren
- Antrag auf Zuteilung einer Mietwohnung
Hier können Sie die Zuteilung einer Mietwohnung beantragen.
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)


