Mehrwegangebotspflicht für Restaurants und Cafés

Seit dem Jahreswechsel gilt eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés. Nach dieser sind die Gastronom*innen verpflichtet, ihre To-Go-Produkte dem Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Was bedeutet das im Detail?

Mehrwegsysteme bieten viele ökonomische und ökologische Vorteile. Sie vermeiden Einwegplastik, verringern dadurch Emissionen, vermindern die Umweltverschmutzung und führen zu nachhaltigen Konsumtrends, indem sie Ressourcen schonen.
Aus diesem Grund wurde am 1. Januar 2023 bundesweit die Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie durch das Verpackungsgesetz eingeführt.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat Antworten auf die wichtigsten Fragen der betrofenen Gastronomiebetriebe zusammengestellt. 

 

Mehrweg TeaserErklärungen zum Mehrwegesystem für die Gastronomie

Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet:

  • Für welche Verpackungen gilt die Mehrwegangebotspflicht?
  • Bin ich betroffen?
  • Welche Ausnahmen gibt es?
  • Was muss ich machen?

 

 

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