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Gemeinde Planegg | Online: https://www.planegg.de/
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BEKANNTMACHUNG über die
Erneute öffentliche Auslegung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.11B-1
- Supermarkt am Bahnhof -
Der Bauausschuss hat am 29.06.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 B-1 ‚ Supermarkt am Bahnhof‘ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst Teile der Heide-Volm Grundstücke entsprechend beiliegendem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung mit Umweltbericht i.d.F. vom 29.06.2020 wurden aufgrund der während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Einwendungen durch Beschluss geändert.
Der Bauausschuss hat am 12.11.2020 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 B-1 ‚Supermarkt am Bahnhof‘ einschließlich Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 12.11.2020 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs.2 BauGB i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der am 12.11.2020 gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 B-1 sowie der Entwurf der Begründung vom 12.11.2020 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen/Informationen liegen in folgendem Zeitraum zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus:
02.12.2020 bis einschließlich 14.01.2021
im Bauamt (Rathaus der Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Schaukasten vor Zimmer 111/ 1.Stock während der allgemeinen Dienststunden
(Mo-Fr 8.00-12.00 und Di 15.00-19.00 Uhr) oder darüber hinaus nur nach vorheriger Terminabsprache.
Bitte beachten Sie diesbezüglich den nebenstehenden Hinweis zum Auslegungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (*).
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.
Die Planung wird auf Wunsch im Bauamt, Zimmer Nr. 114 (vertretungsweise Nr. 113) erläutert, sofern dies während der aktuellen COVID-19-Pandemie möglich ist.
Hier finden Sie alle Unterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.11B-1:
1-BPlan Nr. 11 B-1 mit Satzung - Entwurf 12.11.2020
2- Begründung u. Umweltbericht zum BPl. 11 B-1 vom 12.11.2020
3- Vorhaben- und Erschließungsplanung zum BPl. 11B-1 vom 12.11.2020
4 - Verträglichkeitsanalyse-Supermarkt BPlan 11B-1-18.09.2018
5- Verkehrsgutachten PSLV_Bericht_2014-12-09
6 -BPl. 11-B1-Schallgutachten 09.04.2020
7 -Artenschutzgutachten (saP) - 20.08.2020
8-Umweltbezogene Stellungnahmen zum BPl. 11B-1 vom 12.11.2020
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift ) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
*
Wichtiger Hinweis zum Auslegungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
Es kann weiterhin zu Einschränkungen der öffentlichen Sprechzeiten und zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen. Daher erfolgt die Veröffentlichung vorrangig auch im Internet (gem. § 3 Abs.1 Satz 1 PlanSiG).
Einsichtnahme über das Internet:
Die Unterlagen sind im Internet unter www.planegg.de einsehbar. Zur Vermeidung persönlicher Kontakte können Fragen telefonisch oder per Mail geklärt werden.
Persönliche Einsichtnahme im Rathaus:
Bei Einsichtnahme im Rathaus wird um telefonische Terminvereinbarung
Der Bebaungsplan-Entwurf i.d.F. vom 12.11.2020 wird zudem in der Nähe der Haupteingangstüre angebracht. Er kann daher ohne Betreten des Rathauses eingesehen werden. Die Begründung mit Umweltbericht kann aus Platzgründen nicht dort angebracht werden.
Alternativ kann an der Eingangspforte des Rathauses zu den sonst üblichen Öffnungszeiten Einlass begehrt werden. Falls die zulässige Zahl der im Rathaus befindlichen Bürger überschritten ist, muß jedoch mit Wartezeit gerechnet werden oder es ist ein späterer Temin zu vereinbaren. Die Auslegungsunterlagen finden Sie am Schaukasten im 1. Stock vor (siehe oben).
Auf die Einhaltung der jeweils gültigen Hygiene-Regelungen wird verwiesen
Da die Beratung durch Rathausmitarbeiter nur eingeschränkt möglich ist, wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Fragen zur Planung können telefonisch oder per Mail geklärt werden. Anregungen können schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch zur Niederschrift gebracht werden. Die Auslegungsfrist wurde aufgrund der Beschränkungen während der Covid-19-Pandemie zudem verlängert.
Sie erreichen die Gemeindeverwaltung wie folgt:
Telefonzentrale Rathaus: 089/ 899 26-0
Bauamt Telefon: 089/ 899 26-208 vertretungsweise 089/ 899 26-217
E-Mail Sachbearbeitung: eusemann@planegg.de
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Mensch
- Verkehrsuntersuchung
- schalltechnische Untersuchung
- Immissionsschutz
- Auswirkungsanalyse Ansiedlung Supermarkt
Informationen zum Schutzgut Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- Licht-, Lärm-, Staubemissionen, Lebensraumverlust
- Durchgrünung/Bepflanzung/Dachbegrünung
Informationen zum Schutzgut Grundwasser/Oberflächenwasser
- Flächenversiegelung
- wild abfließendes Wasser
- Versickerung Oberflächenwasser/Regelung Wasserabfluss
- Informationen zum Schutzgut Boden/Fläche
- Flächenverbrauch, Flächenversiegelung, Funktionsverlust
- Informationen zum Schutzgut Klima/Luft
- Lärm-, Staubemissionen
- Bepflanzung/Dachbegrünung
Informationen zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
- Einbindung in das Ortsbild
- Baugestaltung
Zudem liegen folgende Untersuchungen vor dem Schaukasten bereit und können eingesehen werden:
PSLV Planungsgesellschaft, Stadt-Land-Verkehr, Dez. 2014
Büro f. Landschaftsökologie, Dipl.Ing. H.Schmid, August 2020
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‚Daten-schutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren‘, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Lageplan mit Geltungsbereich
Geobasisdaten Bayer.Vermessungsverwaltung 2019
Planegg, den 20.11.2020
ortsüblich bekanntgemacht durch Anschlag an den Amtstafeln
Herrmann Nafziger
1. Bürgermeister
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