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Gemeinde Planegg

Pasinger Str. 8
82152 Planegg
Tel.: 089 89926-0
E-Mail: gemeinde@planegg.de


Öffnungszeiten:

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Die. 8:00 - 12:00 15:00 - 19:00
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Letzte Änderung:
21.05.2013

Bürger-Blog

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  • M. Meier | 17.07.2012, 06:53 UhrAntworten
    Ich finds gut, dass der Grünstreifen, auf dem heute ein kleiner Fußballplatz ist, in den Campus hinein verlängert und gestaltet wird. Bisher trennt die Grünfläche zwischen Campus und dem Ort die beiden Bereiche. Der neue Platz vor dem Penny kommt mir zu gross vor.
    • Fajar | 29.08.2012, 14:04 UhrAntworten
      Ich finde es gut das es eine Initiative und Gegenbewegung gegen diese Plaene gibt. Die Kultutlandschaft in LKR Starnberg die einzigartig ist in Bayern soltle nicht zum Propellerland verunstaltet werden. Die Politik versucht hier mit allen Mitteln einen Ausstieg aus der Atomenergie und Ausbau der alternativen Energien mit der Brechstange. Wir in Buchendorf sind gegen die Windenergie . Der Wert unserer Immobilien wird gemindert . Dies ist nicht akzeptabel . Ausserdem zu wenig Wind und Zerstoerung von Wald als Erholungsraum. Warum hat die Politik denn jahrelang die Solarenergie falsch auf Kosten des Steuerzahlers subventioniert ?
  • A. Günther | 23.07.2012, 07:51 UhrAntworten
    Das ist schon eine Mammutaufgabe das alles zu verwirklichen. Wenn´s aber wirklich klappt hat Martinsried eine Vision verwirklicht. Einkauf und Freizeit zu verbinden finde ich gut.
    Ein Markt der groß genug ist um viele Aktivitäten aufzunehmen kann dabei nicht schaden.
    So kann ´s jedenfalls gehen.
    • Regina | 29.08.2012, 18:11 UhrAntworten
      Jaja, die Ausweispflicht. Ich habe mir in meiner Perso-losen Zeit mit einer Meldebeste4tigung als Adressnachweis zum Reisepass gfoelehn. Jetzt besitze ich einen der letzten biometriefreien Reisepe4sse (was ja auch nicht ganz stimmt, die angegebene Augenfarbe und Kf6rpergrf6dfe sind ja auch biometrische Merkmale).Manche glauben ja auch, es ge4be hier eine Mitffchrpflicht (als ob wir in S*dafrika oder P*le4stina oder gar H*lland we4ren).Das Gesetz fcber Personalausweise widerlegt fcbrigens gleich am Anfang den verbreiteten Irrtum, einen Perso besitzen zu mfcssen (Quelle: Juris):a7 1 Ausweispflicht(1)Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prfcfung der Personalien erme4chtigten Behf6rde vorzulegen; dies gilt nicht ffcr Personen, die einen gfcltigen Padf besitzen und sich durch diesen ausweisen kf6nnen.Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorle4ufigen Personalausweises genfcgt werden.

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Sie antworten auf den Beitrag von M. Meier vom 17.07.2012, 06:53 Uhr.



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