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Pasinger Str. 8
82152 Planegg
Tel.:089/89926-0
Fax:089/89926-222
gemeinde@planegg.de

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8-12 Uhr,
Do. 8-12 & 14-18 Uhr

 


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Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz"

Eintragungsstelle und Eintragungszeiten

Gemeinde Planegg, Rathaus Wahlamt Öffnungszeiten

Donnerstag, 19.11                                     8:00 - 12:00 + 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag, 20.11                                           8:00 - 14:00 Uhr

Samstag, 21.11                                        10:00 - 13:00 Uhr

Montag, 23.11 bis Mittwoch, 25.11          8:00 - 12:00 + 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag, 26.11                                    8:00 - 12:00 + 14:00 - 20:00 Uhr

Freitag, 27.11                                           8:00 - 14:00 Uhr

Montag, 30.11 u. Dienstag 1.12                8:00 - 12:00 + 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 2.12                                          8:00 - 12:00 + 14:00 - 20:00 Uhr

Eintragungsschein

Für das Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz!" vom 19.11. bis 02.12.2009 können Eintragungsscheine beim Bürgeramt der Gemeinde Planegg, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden, wobei das Vorliegen eines der folgenden Gründe zwingend vorgeschrieben ist:

  • Der Antragsteller kann aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Behinderung, wegen Wohnungsverlegung (ab 16.10.2009), wegen Freiheitsentziehung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund den Eintragungsraum der Gemeinde Planegg nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen und erhält durch den Eintragungsschein die Möglichkeit, sich in einer anderen Gemeinde in Bayern einzhutragen.
  • Der Antragsteller ist während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage, den Eintragungsraum aufzusuchen und will unter Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson nach Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz mit der Eintragung beauftragen.

Wichtiger Hinweis: Bei anderen als den genannten Gründen (z.B. bei urlaubs- oder beruftsbedingeter Abwesenheit) kann eine Hilfsperson mit der Eintragung nicht beauftragt werden. Durch eine dennoch abgegebene (falsche) eidesstattliche Versicherung macht sich der Stimmberechtigte strafbar.

Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Briefliche Eintragung ist nicht möglich.

Eintragungsscheine können bis zum 02. Dezember 2009, 12:00 Uhr im Wahlbüro, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg schriftlich (auch per FAX: an die Nr. 089/899 26 - 102) oder mündlichen (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

Antragsteller müssen den Grund für die Erteilung eines Eintragungsscheins glaubhaft machen. Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Zulassungsbekanntmachung des Innenministeriums

 

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