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Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz" Eintragungsstelle und Eintragungszeiten Gemeinde Planegg, Rathaus Wahlamt Öffnungszeiten Donnerstag, 19.11 8:00 - 12:00 + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag, 20.11 8:00 - 14:00 Uhr Samstag, 21.11 10:00 - 13:00 Uhr Montag, 23.11 bis Mittwoch, 25.11 8:00 - 12:00 + 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag, 26.11 8:00 - 12:00 + 14:00 - 20:00 Uhr Freitag, 27.11 8:00 - 14:00 Uhr Montag, 30.11 u. Dienstag 1.12 8:00 - 12:00 + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 2.12 8:00 - 12:00 + 14:00 - 20:00 Uhr Eintragungsschein Für das Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz!" vom 19.11. bis 02.12.2009 können Eintragungsscheine beim Bürgeramt der Gemeinde Planegg, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden, wobei das Vorliegen eines der folgenden Gründe zwingend vorgeschrieben ist:
Wichtiger Hinweis: Bei anderen als den genannten Gründen (z.B. bei urlaubs- oder beruftsbedingeter Abwesenheit) kann eine Hilfsperson mit der Eintragung nicht beauftragt werden. Durch eine dennoch abgegebene (falsche) eidesstattliche Versicherung macht sich der Stimmberechtigte strafbar. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Briefliche Eintragung ist nicht möglich. Eintragungsscheine können bis zum 02. Dezember 2009, 12:00 Uhr im Wahlbüro, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg schriftlich (auch per FAX: an die Nr. 089/899 26 - 102) oder mündlichen (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Antragsteller müssen den Grund für die Erteilung eines Eintragungsscheins glaubhaft machen. Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Zulassungsbekanntmachung des Innenministeriums
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