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Umsetzung der EU –Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EGIm Rahmen der Umsetzung der EU –Umgebungslärmrichtlinie hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) im Jahr 2008 für ganz Bayern eine Lärmkartierung durchgeführt. In der ersten Stufe wurden hierbei für alle Straßen mit über 6 Mio. Kfz pro Jahr (bzw. > 16.400 Kfz/Tag) über ein Rechenmodell sogenannte „Lärmbrennpunkte“ ermittelt. Diese liegen dann vor, wenn an besagten Straßen mehr als 50 Bewohner einem Umgebungslärmpegel von LDEN (24 –Stunden-Wert) > 70 dB(A) und/oder LNIGHT (Nachtwert 23:00 – 7:00 Uhr) > 60 dB(A) ausgesetzt sind. Das Rechenmodell des LfU hatten ergeben, dass diese Auslösewerte in Planegg für die Münchner Straße (St 2344) gegeben wären. Daher wurde die Gemeinde Planegg von der Regierung von Oberbayern aufgefordert, die Notwendigkeit einer sog. „Lärmaktionsplanung“ zu prüfen. Die Lärmkartierung des LfU ist jedoch aufgrund des Zeitdrucks bei der Erstellung sowie zum Teil unvollständiger Daten nicht frei von Fehlern. So wurde in Planegg die Germeringer Straße (M21) trotz höherem Verkehrsaufkommen im Vergleich zur Münchner Straße vom LfU gar nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund beauftragte die Gemeinde Planegg die Müller BBM GmbH, die Daten des LfU mit den aus zurückliegenden Untersuchungen von Müller BBM vorliegenden Daten, aktuellen Daten aus Verkehrszählungen des Büros INGEVOST sowie den tatsächlichen, gebäudebezogenen Bewohnerzahlen (die dem LfU so nicht vorlagen) zu aktualisieren und neu zu berechnen. Im Hinblick auf die in den nächsten Jahren folgenden, nächsten Stufen der Umsetzung der EU –Umgebungslärmrichtlinie, bei denen auch weniger stark befahrene Hauptstraßen zu berücksichtigen sind, wurde Müller BBM mit der Untersuchung und Aktualisierung folgender Straßen im Gemeindegebiet beauftragt:
Die Modellrechnung von Müller BBM ergab im Gegensatz zur Kartierung des LfU, dass es mit Ausnahme der Germeringer Straße West (westlich der Würm) in keiner der untersuchten Straßen in Planegg und Martinsried - auch nicht in der Münchner Straße – Betroffene gibt, die Beurteilungspegeln wie oben beschrieben ausgesetzt sind. In der Germeringer Straße West wurden dagegen 7 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) sowie 16 Betroffene mit LNIGHT > 60 dB(A) festgestellt. Diese Zahlen sind gemäß § 4 Abs. 5 der 34. BImSchV (VBEB = Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm) auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abzurunden. Die Modellrechnung von Müller BBM ergab somit für Planegg und Martinsried, dass in Umsetzung der 1. Stufe der EU –Umgebungslärmrichtlinie keine Betroffenheiten vorhanden sind, welche eine Lärmaktionsplanung erforderlich machen würden. Der Bericht von Müller BBM kann hier eingesehen werden. Gleichwohl sollte die Germeringer Straße West aufgrund der vorliegenden Ergebnisse hinsichtlich aktiver und/oder passiver Lärmschutzmaßnahmen 1. Priorität genießen. Nachdem eine Lärmschutzwand im westlichen Teil der Germeringer Straße aus Platzgründen nicht in Frage kommt, bleiben neben dem bereits seit Mitte der 1980er Jahre von der Gemeinde geförderten Einbau von Schallschutzfenstern folgende, weitere Optionen für Lärm mindernde Maßnahmen:
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Detsch, wird mit Nachdruck versuchen, beim Straßenbauamt München sowie gegebenenfalls beim Landratsamt München entsprechende Verbesserungen für die Anwohner der Germeringer Straße West zu erreichen. Dem LfU wurde der Bericht von Müller BBM bereits zur Weiterleitung an die EU zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde das LfU gebeten, die im Internet unter http://www.lfu.bayern.de/laerm/fachinformationen/eg_umgebungslaermrichtlinie/kartierung/index.htm für die Öffentlichkeit einsehbaren Ergebnisse der Lärmkartierung Bayern (Lärmkarte sowie Betroffenenzahlen) entsprechend der Ergebnisse von Müller BBM zu korrigieren. | ||