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Bei Beschwerden über Geruchsbelästigungen durch die Kompostieranlage oder die Asphalt- Mischanlage wenden Sie sich bitte unmittelbar an das LRA München, Sachgebiet 9.1, Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft. Sie vermeiden so zeitliche Verzögerungen, da die Gemeinde Ihre Beschwerde auch nur dorthin weiterleiten kann. Bei Geruchsbeschwerden wegen der Asphalt- Mischanlage wählen Sie bitte die Bei Geruchsbeschwerden bezüglich der Kompostieranlage rufen Sie bitte die Sie können in beiden Fällen aber auch eine Email an immissionsschutz@lra-m.bayern.de senden.
Rechtsfragen:
Fachfragen: http://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/670.htm/internet1/dienstleistungen/orgdata_ausgabe2.asp?orgid={574A4CA5-FD42-4EE4-A0BA-A567F9E63F88}
Allgemein: Sachgebiet 9.1 Immissionsschutz und Recht der Abfallwirtschaft http://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/527.htm
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